Barrierefreie Gestaltung von Sicherheitskennzeichnungen

Barrierefreie Gestaltung von Sicherheitskennzeichnungen

Eine effektive und barrierefreie Sicherheitskennzeichnung trägt dazu bei:

  • Unfälle und Missverständnisse zu vermeiden
  • Fluchtwege und Notausgänge für alle Personen klar erkennbar zu machen
  • Menschen mit Einschränkungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen
  • Gesetzliche Vorschriften und Normen einzuhalten

Ohne barrierefreie Gestaltung können sicherheitsrelevante Informationen von bestimmten Personengruppen nicht oder nur unzureichend wahrgenommen werden.


Gesetzliche Vorgaben und Normen für barrierefreie Sicherheitskennzeichnungen

Internationale und europäische Normen

  • ISO 7010: Einheitliche Gestaltung von Sicherheitszeichen weltweit
  • DIN EN ISO 3864-1: Anforderungen an Farbgebung, Kontrast und Form von Sicherheitszeichen
  • ASR A1.3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten): Normierung von Sicherheitskennzeichnungen in Deutschland
  • DIN 32975: Gestaltung visuell wahrnehmbarer Informationen für barrierefreies Design

Barrierefreiheits- und Arbeitsschutzrichtlinien

  • UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Barrierefreiheit als Grundrecht
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung öffentlicher Informationen
  • ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung): Pflicht zur gut sichtbaren und verständlichen Sicherheitskennzeichnung

Diese Normen und Vorschriften garantieren, dass Sicherheitszeichen von allen Menschen gleichermaßen wahrgenommen und verstanden werden können.


Merkmale barrierefreier Sicherheitskennzeichnungen

1. Hoher Kontrast und klare Farbgestaltung

  • Helle Symbole auf dunklem Hintergrund oder umgekehrt
  • Vermeidung von Farbkombinationen, die für Menschen mit Rot-Grün-Sehschwäche schwer erkennbar sind
  • Einheitliche Farbgebung gemäß ISO 7010

2. Gut lesbare und taktile Schrift

  • Verwendung von serifenlosen, kontrastreichen Schriften (Arial, Verdana, Helvetica)
  • Mindestens 15 mm hohe Buchstaben für gute Lesbarkeit auf Distanz
  • Taktil (erhaben) gedruckte oder gravierte Beschriftungen für blinde und sehbehinderte Menschen

3. Symbole mit hoher Erkennbarkeit

  • Vermeidung von komplexen oder überladenen Piktogrammen
  • Einfache, standardisierte Symbole nach ISO 7010
  • Ergänzung durch Braille-Beschriftungen, wenn erforderlich

4. Nachleuchtende und reflektierende Materialien

  • Einsatz von photolumineszierenden (nachleuchtenden) Schildern für Notfälle
  • Reflektierende Folien für bessere Sichtbarkeit bei schlechten Lichtverhältnissen

5. Akustische und taktile Zusatzinformationen

  • Sprachausgabe bei elektronischen Sicherheitsanzeigen
  • Taktile Bodenmarkierungen für Menschen mit Sehbehinderungen

Arten barrierefreier Sicherheitskennzeichnungen

1. Visuelle Sicherheitszeichen mit hohem Kontrast

  • Verbotszeichen (z. B. „Rauchen verboten“) mit klarer Symbolik und rotem Kreis
  • Gebotszeichen (z. B. „Schutzhelm tragen“) mit Blau-Weiß-Kombination für hohe Sichtbarkeit

2. Taktil und in Braille beschriftete Schilder

  • Erhabene (taktile) Sicherheitszeichen für blinde Menschen
  • Braille-Schrift als zusätzliche Information auf Rettungs- und Brandschutzschildern

3. Nachleuchtende und reflektierende Sicherheitskennzeichnungen

  • Fluchtweg- und Notausgangszeichen, die auch bei Stromausfall sichtbar bleiben
  • Reflektierende Materialien für Straßen-, Verkehrs- und Baustellenmarkierungen

4. Akustische Sicherheitskennzeichnungen

  • Alarm- und Warnsignale mit Sprachausgabe oder Signalton in unterschiedlichen Frequenzen
  • Taktile Bodenindikatoren in Kombination mit Warngeräuschen für bessere Orientierung

Anwendungsbereiche für barrierefreie Sicherheitskennzeichnungen

Öffentliche Einrichtungen und Verkehrsanlagen

  • Bahnhöfe und Flughäfen mit taktilen Leitsystemen und Braille-Schildern
  • Barrierefreie Notausgangskennzeichnung in Einkaufszentren und Museen

Arbeitsplätze und Industrieanlagen

  • Hochkontrast-Warnschilder an Maschinen und Gefahrenbereichen
  • Reflektierende Markierungen für Fluchtwege und Notausgänge in Produktionshallen

Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Schulen

  • Notfall- und Brandschutzkennzeichnung mit taktilen Elementen
  • Akustische Sicherheitsmeldungen für sehbehinderte Personen

Wohngebäude und Wohnanlagen

  • Treppenhauskennzeichnungen mit taktilen und nachleuchtenden Elementen
  • Beschilderungen mit einfacher, gut lesbarer Typografie für Seniorenheime

Materialien für barrierefreie Sicherheitskennzeichnungen

Material

Eigenschaften

Einsatzbereiche

Photolumineszierende (nachleuchtende) Schilder

Gute Sichtbarkeit bei Dunkelheit

Fluchtwege, Notausgänge

Reflektierende Folien und Markierungen

Hohe Sichtbarkeit bei schlechten Lichtverhältnissen

Baustellen, Verkehrsschilder

Taktile Schilder mit Braille-Beschriftung

Erhabene Symbole für blinde Menschen

Türen, Fluchtwege, Aufzüge

Hochkontrast-Drucke auf Aluminium oder Kunststoff

Witterungsbeständig, UV-beständig

Öffentliche Gebäude, Industrieanlagen

Akustische Signalgeber mit Sprachfunktion

Unterstützt sehbehinderte Personen

Aufzüge, Notausgänge, Notfallbereiche


Platzierung und Anbringung von barrierefreien Sicherheitskennzeichnungen

  • Schilder auf Augenhöhe (1,40 – 1,60 m) anbringen
  • Taktile Bodenmarkierungen auf Wegen zu Notausgängen
  • Leitsysteme mit akustischen Hinweisen an wichtigen Entscheidungspunkten
  • Reflektierende und nachleuchtende Materialien in Fluchtwegen einsetzen

Häufige Fehler bei der barrierefreien Sicherheitskennzeichnung

❌ Zu geringe Kontraste zwischen Symbol und Hintergrund → Schwierige Wahrnehmung für sehbehinderte Menschen

❌ Fehlende taktile oder Braille-Beschriftung → Unzureichende Orientierung für blinde Personen

❌ Nicht nachleuchtende Schilder in Notfallbereichen → Erhöhtes Risiko bei Stromausfall oder Rauchentwicklung

❌ Schlechte Platzierung (zu hoch oder verdeckt) → Zeichen werden nicht sofort erkannt


FAQ – Häufig gestellte Fragen zur barrierefreien Sicherheitskennzeichnung

Sind Braille-Schilder in allen öffentlichen Gebäuden Pflicht?

Ja, insbesondere für Fluchtwege und sicherheitsrelevante Bereiche gemäß DIN 32975.

Welche Farben sind für barrierefreie Schilder besonders geeignet?

Hohe Kontraste wie Schwarz-Weiß, Gelb-Schwarz oder Blau-Weiß.

Sind nachleuchtende Sicherheitszeichen vorgeschrieben?

Ja, für Fluchtwege und Notausgänge gemäß DIN 67510.

Wie oft müssen barrierefreie Schilder überprüft werden?

Mindestens einmal jährlich oder bei baulichen Änderungen.


Fazit

Barrierefreie Sicherheitskennzeichnungen sind essenziell, um alle Menschen – unabhängig von ihren körperlichen oder sensorischen Fähigkeiten – in Notfällen zu schützen. Durch die richtige Kombination aus hoher Kontrastgestaltung, taktilen Elementen, nachleuchtenden Materialien und akustischen Signalen kann eine effektive und inklusive Sicherheitskommunikation gewährleistet werden.