Eine effektive und barrierefreie Sicherheitskennzeichnung trägt dazu bei:
- Unfälle und Missverständnisse zu vermeiden
- Fluchtwege und Notausgänge für alle Personen klar erkennbar zu machen
- Menschen mit Einschränkungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen
- Gesetzliche Vorschriften und Normen einzuhalten
Ohne barrierefreie Gestaltung können sicherheitsrelevante Informationen von bestimmten Personengruppen nicht oder nur unzureichend wahrgenommen werden.
Gesetzliche Vorgaben und Normen für barrierefreie Sicherheitskennzeichnungen
Internationale und europäische Normen
- ISO 7010: Einheitliche Gestaltung von Sicherheitszeichen weltweit
- DIN EN ISO 3864-1: Anforderungen an Farbgebung, Kontrast und Form von Sicherheitszeichen
- ASR A1.3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten): Normierung von Sicherheitskennzeichnungen in Deutschland
- DIN 32975: Gestaltung visuell wahrnehmbarer Informationen für barrierefreies Design
Barrierefreiheits- und Arbeitsschutzrichtlinien
- UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Barrierefreiheit als Grundrecht
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung öffentlicher Informationen
- ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung): Pflicht zur gut sichtbaren und verständlichen Sicherheitskennzeichnung
Diese Normen und Vorschriften garantieren, dass Sicherheitszeichen von allen Menschen gleichermaßen wahrgenommen und verstanden werden können.
Merkmale barrierefreier Sicherheitskennzeichnungen
1. Hoher Kontrast und klare Farbgestaltung
- Helle Symbole auf dunklem Hintergrund oder umgekehrt
- Vermeidung von Farbkombinationen, die für Menschen mit Rot-Grün-Sehschwäche schwer erkennbar sind
- Einheitliche Farbgebung gemäß ISO 7010
2. Gut lesbare und taktile Schrift
- Verwendung von serifenlosen, kontrastreichen Schriften (Arial, Verdana, Helvetica)
- Mindestens 15 mm hohe Buchstaben für gute Lesbarkeit auf Distanz
- Taktil (erhaben) gedruckte oder gravierte Beschriftungen für blinde und sehbehinderte Menschen
3. Symbole mit hoher Erkennbarkeit
- Vermeidung von komplexen oder überladenen Piktogrammen
- Einfache, standardisierte Symbole nach ISO 7010
- Ergänzung durch Braille-Beschriftungen, wenn erforderlich
4. Nachleuchtende und reflektierende Materialien
- Einsatz von photolumineszierenden (nachleuchtenden) Schildern für Notfälle
- Reflektierende Folien für bessere Sichtbarkeit bei schlechten Lichtverhältnissen
5. Akustische und taktile Zusatzinformationen
- Sprachausgabe bei elektronischen Sicherheitsanzeigen
- Taktile Bodenmarkierungen für Menschen mit Sehbehinderungen
Arten barrierefreier Sicherheitskennzeichnungen
1. Visuelle Sicherheitszeichen mit hohem Kontrast
- Verbotszeichen (z. B. „Rauchen verboten“) mit klarer Symbolik und rotem Kreis
- Gebotszeichen (z. B. „Schutzhelm tragen“) mit Blau-Weiß-Kombination für hohe Sichtbarkeit
2. Taktil und in Braille beschriftete Schilder
- Erhabene (taktile) Sicherheitszeichen für blinde Menschen
- Braille-Schrift als zusätzliche Information auf Rettungs- und Brandschutzschildern
3. Nachleuchtende und reflektierende Sicherheitskennzeichnungen
- Fluchtweg- und Notausgangszeichen, die auch bei Stromausfall sichtbar bleiben
- Reflektierende Materialien für Straßen-, Verkehrs- und Baustellenmarkierungen
4. Akustische Sicherheitskennzeichnungen
- Alarm- und Warnsignale mit Sprachausgabe oder Signalton in unterschiedlichen Frequenzen
- Taktile Bodenindikatoren in Kombination mit Warngeräuschen für bessere Orientierung
Anwendungsbereiche für barrierefreie Sicherheitskennzeichnungen
Öffentliche Einrichtungen und Verkehrsanlagen
- Bahnhöfe und Flughäfen mit taktilen Leitsystemen und Braille-Schildern
- Barrierefreie Notausgangskennzeichnung in Einkaufszentren und Museen
Arbeitsplätze und Industrieanlagen
- Hochkontrast-Warnschilder an Maschinen und Gefahrenbereichen
- Reflektierende Markierungen für Fluchtwege und Notausgänge in Produktionshallen
Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Schulen
- Notfall- und Brandschutzkennzeichnung mit taktilen Elementen
- Akustische Sicherheitsmeldungen für sehbehinderte Personen
Wohngebäude und Wohnanlagen
- Treppenhauskennzeichnungen mit taktilen und nachleuchtenden Elementen
- Beschilderungen mit einfacher, gut lesbarer Typografie für Seniorenheime
Materialien für barrierefreie Sicherheitskennzeichnungen
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Material |
Eigenschaften |
Einsatzbereiche |
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Photolumineszierende (nachleuchtende) Schilder |
Gute Sichtbarkeit bei Dunkelheit |
Fluchtwege, Notausgänge |
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Reflektierende Folien und Markierungen |
Hohe Sichtbarkeit bei schlechten Lichtverhältnissen |
Baustellen, Verkehrsschilder |
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Taktile Schilder mit Braille-Beschriftung |
Erhabene Symbole für blinde Menschen |
Türen, Fluchtwege, Aufzüge |
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Hochkontrast-Drucke auf Aluminium oder Kunststoff |
Witterungsbeständig, UV-beständig |
Öffentliche Gebäude, Industrieanlagen |
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Akustische Signalgeber mit Sprachfunktion |
Unterstützt sehbehinderte Personen |
Aufzüge, Notausgänge, Notfallbereiche |
Platzierung und Anbringung von barrierefreien Sicherheitskennzeichnungen
- Schilder auf Augenhöhe (1,40 – 1,60 m) anbringen
- Taktile Bodenmarkierungen auf Wegen zu Notausgängen
- Leitsysteme mit akustischen Hinweisen an wichtigen Entscheidungspunkten
- Reflektierende und nachleuchtende Materialien in Fluchtwegen einsetzen
Häufige Fehler bei der barrierefreien Sicherheitskennzeichnung
❌ Zu geringe Kontraste zwischen Symbol und Hintergrund → Schwierige Wahrnehmung für sehbehinderte Menschen
❌ Fehlende taktile oder Braille-Beschriftung → Unzureichende Orientierung für blinde Personen
❌ Nicht nachleuchtende Schilder in Notfallbereichen → Erhöhtes Risiko bei Stromausfall oder Rauchentwicklung
❌ Schlechte Platzierung (zu hoch oder verdeckt) → Zeichen werden nicht sofort erkannt
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur barrierefreien Sicherheitskennzeichnung
Sind Braille-Schilder in allen öffentlichen Gebäuden Pflicht?
Ja, insbesondere für Fluchtwege und sicherheitsrelevante Bereiche gemäß DIN 32975.
Welche Farben sind für barrierefreie Schilder besonders geeignet?
Hohe Kontraste wie Schwarz-Weiß, Gelb-Schwarz oder Blau-Weiß.
Sind nachleuchtende Sicherheitszeichen vorgeschrieben?
Ja, für Fluchtwege und Notausgänge gemäß DIN 67510.
Wie oft müssen barrierefreie Schilder überprüft werden?
Mindestens einmal jährlich oder bei baulichen Änderungen.
Fazit
Barrierefreie Sicherheitskennzeichnungen sind essenziell, um alle Menschen – unabhängig von ihren körperlichen oder sensorischen Fähigkeiten – in Notfällen zu schützen. Durch die richtige Kombination aus hoher Kontrastgestaltung, taktilen Elementen, nachleuchtenden Materialien und akustischen Signalen kann eine effektive und inklusive Sicherheitskommunikation gewährleistet werden.
