Die normgerechte Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen trägt dazu bei:
- Eine schnelle Orientierung in Gefahrensituationen zu ermöglichen
- Panik und Verwirrung zu vermeiden
- Unfälle und Blockaden auf Fluchtwegen zu reduzieren
- Die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen
Fehlende oder unzureichend gekennzeichnete Fluchtwege können im Notfall Menschenleben gefährden und zu rechtlichen Konsequenzen für Betreiber von Gebäuden oder Industrieanlagen führen.
Gesetzliche Vorgaben und Normen für Fluchtweg- und Rettungswegmarkierungen
Internationale und europäische Normen
- ISO 7010: Einheitliche Piktogramme für Fluchtweg- und Rettungszeichen
- DIN EN ISO 3864-1: Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen
- DIN 67510: Anforderungen an nachleuchtende Materialien für Fluchtwegmarkierungen
- ASR A1.3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten): Vorschriften zur Sicherheitskennzeichnung in Gebäuden
Nationale Vorschriften und Arbeitsschutzrichtlinien
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 4, 5): Verpflichtung zur Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
- Technische Baubestimmungen der Bundesländer (Musterbauordnung – MBO § 14): Vorgaben für Rettungswege in Gebäuden
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Regel 100-001): Sicherheitsanforderungen an Fluchtwegmarkierungen
- Brandschutzverordnung DIN 14096: Notwendigkeit von Feuer- und Rettungswegmarkierungen
Mindestanforderungen für Fluchtwegmarkierungen
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Anforderung |
Beschreibung |
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Mindesthöhe der Piktogramme |
150 mm (für normale Sichtbarkeit) bis 400 mm (für große Entfernungen) |
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Farbgebung |
Grün (Sicherheitsfarbe) mit weißem Symbol |
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Nachleuchtfähigkeit |
Mindestens 60 Minuten nach Stromausfall sichtbar (DIN 67510) |
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Platzierung |
Maximal 2 m über dem Boden oder bodennah als Leitmarkierung |
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Kennzeichnung von Türen |
Fluchtwegtüren mit Pfeilrichtungen und Türöffnungssymbol |
Arten von Fluchtweg- und Rettungswegmarkierungen
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Art der Markierung |
Verwendungszweck |
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Fluchtwegschilder (grün/weiß) |
Kennzeichnen Haupt- und Notausgänge |
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Bodenmarkierungen (nachleuchtend) |
Zeigen den Fluchtweg bei schlechter Sicht |
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Pfeilmarkierungen (an Wänden oder Böden) |
Geben Richtung der Rettungswege an |
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Trittsichere Bodenmarkierungen |
Sicherheit auf rutschigen oder dunklen Flächen |
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Feuerlöscher- und Notrufzeichen |
Kennzeichnen Rettungseinrichtungen |
Materialien für langlebige und normgerechte Rettungswegmarkierungen
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Material |
Eigenschaften |
Einsatzbereich |
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Nachleuchtende Farben (DIN 67510) |
Speichert Lichtenergie, leuchtet im Dunkeln |
Innenräume, Flure, Treppenhäuser |
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Reflektierende Klebefolien |
Hohe Sichtbarkeit bei Dunkelheit |
Außentreppen, Rettungswege |
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Thermoplastische Markierungen |
Langlebig, abriebfest |
Gehwege, Straßen |
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Epoxidharzfarben |
Rutschfest, chemikalienbeständig |
Industriehallen, Produktionsstätten |
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LED-Fluchtwegschilder |
Permanente Beleuchtung, batteriebetrieben |
Bürogebäude, Parkhäuser |
Gestaltung und Platzierung von Fluchtwegmarkierungen
Sichtbarkeit und Lesbarkeit
- Hoher Kontrast zwischen Hintergrund und Symbol
- Beleuchtete oder nachleuchtende Schilder für den Notfall
- Korrekte Pfeilrichtung für eine eindeutige Wegführung
Platzierung an kritischen Punkten
- Über allen Ausgängen und Notausgängen
- Entlang von Fluchtwegen alle 20 bis 30 Meter
- An Kreuzungspunkten mit Pfeilrichtungsänderungen
- In bodennaher Höhe für Rauch- und Sichtbehinderungen
Applikationstechniken für Fluchtweg- und Rettungswegmarkierungen
Vorbereitung der Fläche
- Reinigung der Oberflächen von Staub, Fett und Schmutz
- Entfernung alter oder beschädigter Markierungen
- Grundierung bei porösen oder unebenen Untergründen
Applikationsmethoden
- Sprühlackierung für gleichmäßige und dauerhafte Farbaufbringung
- Klebefolien und Bodenmarkierungsbänder für flexible Anwendungen
- Thermoplastische Markierungen für hochfrequentierte Bereiche
- LED- oder hinterleuchtete Schilder für permanente Sichtbarkeit
Trocknungs- und Aushärtungszeiten
- Wasserbasierte Acrylfarben: 30–60 Minuten
- Epoxidharzfarben: 4–6 Stunden
- Thermoplastische Markierungen: Sofort nach Abkühlung belastbar
- Klebeschilder und Folien: Sofort einsatzbereit
Wartung und Erneuerung von Fluchtwegmarkierungen
- Regelmäßige Inspektionen (mindestens jährlich) auf Sichtbarkeit und Unversehrtheit
- Reinigung mit geeigneten Mitteln, um Verschmutzungen zu entfernen
- Austausch verblasster oder beschädigter Markierungen
- Überprüfung von Nachleuchtfähigkeit gemäß DIN 67510
- Anpassung an bauliche Veränderungen oder geänderte Fluchtwege
Häufige Fehler bei der Umsetzung von Fluchtwegmarkierungen
- Fehlende oder falsche Pfeilrichtungen → Erhöhtes Risiko von Fehlentscheidungen im Notfall
- Unzureichende Nachleuchtfähigkeit → Mangelnde Sichtbarkeit bei Stromausfall
- Falsche Platzierung oder verdeckte Schilder → Erschwerte Orientierung
- Fehlende regelmäßige Wartung → Abgenutzte oder unleserliche Markierungen
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur normgerechten Ausführung von Fluchtwegmarkierungen
Welche Farben sind für Fluchtwegmarkierungen vorgeschrieben?
Grün mit weißen Symbolen gemäß DIN EN ISO 7010.
Wie oft müssen Fluchtwegmarkierungen überprüft werden?
Mindestens einmal jährlich oder nach baulichen Veränderungen.
Sind nachleuchtende oder reflektierende Markierungen Pflicht?
Ja, nach DIN 67510 müssen Fluchtwegmarkierungen mindestens 60 Minuten nachleuchten.
Wie lange halten Bodenmarkierungen für Rettungswege?
Je nach Material 2 bis 10 Jahre, abhängig von Beanspruchung und Pflege.
Darf man Fluchtwege mit Möbeln oder Gegenständen blockieren?
Nein, gemäß ArbStättV müssen Fluchtwege stets freigehalten werden.
Fazit
Die normgerechte Ausführung von Fluchtweg- und Rettungswegmarkierungen ist entscheidend für die Sicherheit in Gebäuden und Industrieanlagen. Durch den Einsatz hochwertiger Materialien, eine fachgerechte Platzierung und regelmäßige Wartung lassen sich zuverlässige und langfristig wirksame Sicherheitsmarkierungen realisieren.
