Normgerechte Ausführung von Fluchtweg- und Rettungswegmarkierungen

Die normgerechte Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen trägt dazu bei:

  • Eine schnelle Orientierung in Gefahrensituationen zu ermöglichen
  • Panik und Verwirrung zu vermeiden
  • Unfälle und Blockaden auf Fluchtwegen zu reduzieren
  • Die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen

Fehlende oder unzureichend gekennzeichnete Fluchtwege können im Notfall Menschenleben gefährden und zu rechtlichen Konsequenzen für Betreiber von Gebäuden oder Industrieanlagen führen.

Gesetzliche Vorgaben und Normen für Fluchtweg- und Rettungswegmarkierungen

Internationale und europäische Normen

  • ISO 7010: Einheitliche Piktogramme für Fluchtweg- und Rettungszeichen
  • DIN EN ISO 3864-1: Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen
  • DIN 67510: Anforderungen an nachleuchtende Materialien für Fluchtwegmarkierungen
  • ASR A1.3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten): Vorschriften zur Sicherheitskennzeichnung in Gebäuden

Nationale Vorschriften und Arbeitsschutzrichtlinien

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 4, 5): Verpflichtung zur Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
  • Technische Baubestimmungen der Bundesländer (Musterbauordnung – MBO § 14): Vorgaben für Rettungswege in Gebäuden
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Regel 100-001): Sicherheitsanforderungen an Fluchtwegmarkierungen
  • Brandschutzverordnung DIN 14096: Notwendigkeit von Feuer- und Rettungswegmarkierungen

Mindestanforderungen für Fluchtwegmarkierungen

Anforderung

Beschreibung

Mindesthöhe der Piktogramme

150 mm (für normale Sichtbarkeit) bis 400 mm (für große Entfernungen)

Farbgebung

Grün (Sicherheitsfarbe) mit weißem Symbol

Nachleuchtfähigkeit

Mindestens 60 Minuten nach Stromausfall sichtbar (DIN 67510)

Platzierung

Maximal 2 m über dem Boden oder bodennah als Leitmarkierung

Kennzeichnung von Türen

Fluchtwegtüren mit Pfeilrichtungen und Türöffnungssymbol

Arten von Fluchtweg- und Rettungswegmarkierungen

Art der Markierung

Verwendungszweck

Fluchtwegschilder (grün/weiß)

Kennzeichnen Haupt- und Notausgänge

Bodenmarkierungen (nachleuchtend)

Zeigen den Fluchtweg bei schlechter Sicht

Pfeilmarkierungen (an Wänden oder Böden)

Geben Richtung der Rettungswege an

Trittsichere Bodenmarkierungen

Sicherheit auf rutschigen oder dunklen Flächen

Feuerlöscher- und Notrufzeichen

Kennzeichnen Rettungseinrichtungen

Materialien für langlebige und normgerechte Rettungswegmarkierungen

Material

Eigenschaften

Einsatzbereich

Nachleuchtende Farben (DIN 67510)

Speichert Lichtenergie, leuchtet im Dunkeln

Innenräume, Flure, Treppenhäuser

Reflektierende Klebefolien

Hohe Sichtbarkeit bei Dunkelheit

Außentreppen, Rettungswege

Thermoplastische Markierungen

Langlebig, abriebfest

Gehwege, Straßen

Epoxidharzfarben

Rutschfest, chemikalienbeständig

Industriehallen, Produktionsstätten

LED-Fluchtwegschilder

Permanente Beleuchtung, batteriebetrieben

Bürogebäude, Parkhäuser

Gestaltung und Platzierung von Fluchtwegmarkierungen

Sichtbarkeit und Lesbarkeit

  • Hoher Kontrast zwischen Hintergrund und Symbol
  • Beleuchtete oder nachleuchtende Schilder für den Notfall
  • Korrekte Pfeilrichtung für eine eindeutige Wegführung

Platzierung an kritischen Punkten

  • Über allen Ausgängen und Notausgängen
  • Entlang von Fluchtwegen alle 20 bis 30 Meter
  • An Kreuzungspunkten mit Pfeilrichtungsänderungen
  • In bodennaher Höhe für Rauch- und Sichtbehinderungen

Applikationstechniken für Fluchtweg- und Rettungswegmarkierungen

Vorbereitung der Fläche

  • Reinigung der Oberflächen von Staub, Fett und Schmutz
  • Entfernung alter oder beschädigter Markierungen
  • Grundierung bei porösen oder unebenen Untergründen

Applikationsmethoden

  • Sprühlackierung für gleichmäßige und dauerhafte Farbaufbringung
  • Klebefolien und Bodenmarkierungsbänder für flexible Anwendungen
  • Thermoplastische Markierungen für hochfrequentierte Bereiche
  • LED- oder hinterleuchtete Schilder für permanente Sichtbarkeit

Trocknungs- und Aushärtungszeiten

  • Wasserbasierte Acrylfarben: 30–60 Minuten
  • Epoxidharzfarben: 4–6 Stunden
  • Thermoplastische Markierungen: Sofort nach Abkühlung belastbar
  • Klebeschilder und Folien: Sofort einsatzbereit

Wartung und Erneuerung von Fluchtwegmarkierungen

  • Regelmäßige Inspektionen (mindestens jährlich) auf Sichtbarkeit und Unversehrtheit
  • Reinigung mit geeigneten Mitteln, um Verschmutzungen zu entfernen
  • Austausch verblasster oder beschädigter Markierungen
  • Überprüfung von Nachleuchtfähigkeit gemäß DIN 67510
  • Anpassung an bauliche Veränderungen oder geänderte Fluchtwege

Häufige Fehler bei der Umsetzung von Fluchtwegmarkierungen

  • Fehlende oder falsche Pfeilrichtungen → Erhöhtes Risiko von Fehlentscheidungen im Notfall
  • Unzureichende Nachleuchtfähigkeit → Mangelnde Sichtbarkeit bei Stromausfall
  • Falsche Platzierung oder verdeckte Schilder → Erschwerte Orientierung
  • Fehlende regelmäßige Wartung → Abgenutzte oder unleserliche Markierungen

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur normgerechten Ausführung von Fluchtwegmarkierungen

Welche Farben sind für Fluchtwegmarkierungen vorgeschrieben?

Grün mit weißen Symbolen gemäß DIN EN ISO 7010.

Wie oft müssen Fluchtwegmarkierungen überprüft werden?

Mindestens einmal jährlich oder nach baulichen Veränderungen.

Sind nachleuchtende oder reflektierende Markierungen Pflicht?

Ja, nach DIN 67510 müssen Fluchtwegmarkierungen mindestens 60 Minuten nachleuchten.

Wie lange halten Bodenmarkierungen für Rettungswege?

Je nach Material 2 bis 10 Jahre, abhängig von Beanspruchung und Pflege.

Darf man Fluchtwege mit Möbeln oder Gegenständen blockieren?

Nein, gemäß ArbStättV müssen Fluchtwege stets freigehalten werden.

Fazit

Die normgerechte Ausführung von Fluchtweg- und Rettungswegmarkierungen ist entscheidend für die Sicherheit in Gebäuden und Industrieanlagen. Durch den Einsatz hochwertiger Materialien, eine fachgerechte Platzierung und regelmäßige Wartung lassen sich zuverlässige und langfristig wirksame Sicherheitsmarkierungen realisieren.